§ 1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen morethannumbers, Inhaberin: Hatice Aşık, Berliner Allee 65, 64295 Darmstadt (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines „All-In-One Pakets“ für die Lohnbuchhaltung.
Der konkrete Leistungsumfang des „All-In-One Pakets“ (insbesondere die Anzahl der abzurechnenden Mitarbeiter, spezifische Auswertungen etc.) sowie die dafür anfallende pauschale Vergütung werden individuell im schriftlichen Angebot der Auftragnehmerin festgelegt und sind Bestandteil der Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst das Paket die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Pflege der Mitarbeiter-Stammdaten sowie die Erstellung der gesetzlich erforderlichen Meldungen an Finanzämter und Sozialversicherungsträger.
§ 2 Geltungsbereich
I. Die AGB der Auftragnehmerin gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.
II. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmerin maßgebend.
III. Diese AGB gelten auch bezüglich zukünftiger gleichartiger Rechtsgeschäfte bezüglich der Leistungen des Auftragnehmerin.
§ 3 Leistungsumfang, Zusatzleistungen und Vergütung
I. Leistungsumfang „All-In-One Paket Lohnbuchhaltung“
Gegenstand des „All-In-One Pakets Lohnbuchhaltung“ ist die Abwicklung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen für den Auftraggeber auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten und zu verantwortenden Daten und Informationen. Das Paket umfasst ausschließlich die nachfolgend abschließend aufgezählten Leistungen:
Ersteinrichtung und Datenübernahme:
Anlage und Pflege der Firmenstammdaten.
Anlage und Pflege der Mitarbeiterstammdaten auf Basis der vom Auftraggeber übermittelten Informationen.
Eine initiale Plausibilitätsprüfung der übergebenen Daten bei der Ersteinrichtung.
Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung (pro Abrechnungsmonat):
Verarbeitung der vom Auftraggeber übermittelten monatlichen Bewegungsdaten (z. B. Arbeitsstunden, Zulagen, Boni).
Verarbeitung von Stammdatenänderungen (z. B. Ein- und Austritte von Mitarbeitern, Gehaltsanpassungen, Adressänderungen).
Erstellung und elektronische Bereitstellung der monatlichen Entgeltabrechnungen für die Mitarbeiter.
Durchführung der gesetzlich erforderlichen elektronischen Datenübermittlungen, insbesondere an Sozialversicherungsträger (DEÜV) und Finanzbehörden (Lohnsteuer-Anmeldung via ELSTER, ELStAM-Verfahren).
Erstellung von Buchungslisten und Kostenstellenauswertungen.
Erstellung und Übermittlung gesetzlich geforderter elektronischer Bescheinigungen im EEL-, BEA- und AAG-Verfahren.
Vorbereitung des Zahlungsverkehrs durch Erstellung einer SEPA-Datei auf Basis der Abrechnungsdaten.
Jahresabschlussarbeiten und Meldungen:
Erstellung der Jahresmeldungen zur Sozialversicherung (DEÜV).
Erstellung und elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen (ELSTER).
Erstellung der für die Berechnung der Schwerbehindertenabgabe relevanten Listen.
Erstellung des digitalen Lohnnachweises für die Berufsgenossenschaft.
II. Zusatzleistungen und Vergütung
Leistungen, die über den in Absatz I definierten Umfang hinausgehen (Zusatzleistungen), sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Leistungen:
Die Vertretung des Auftraggebers gegenüber Behörden sowie die aktive und vollumfängliche Betreuung von Prüfungen (z. B. durch die Deutsche Rentenversicherung, das Finanzamt oder die Sozialkassen). Die im Paket nach Absatz I enthaltene Unterstützung beschränkt sich ausschließlich auf die Zurverfügungstellung der erstellten Auswertungen und die Beantwortung von reinen Verständnisfragen zu diesen Dokumenten.
Korrekturabrechnungen für bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume, die über den Vormonat hinausgehen.
Die Bearbeitung von komplexen Sonderfällen wie z. B. Kurzarbeitergeld, Lohnpfändungen oder die Betreuung von Mitarbeiterentsendungen.
Zusatzleistungen werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nach tatsächlichem Aufwand zu einem Stundensatz von 120,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet.
III. Abgrenzung zu Rechts- und Steuerberatung
Die Leistungen umfassen ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung. Insbesondere eine Beratung zur steuer- oder sozialversicherungsrechtlichen Optimierung der Lohn- und Gehaltsgestaltung ist ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin empfiehlt dem Auftraggeber, sich für solche Beratungsleistungen an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu wenden.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird mit einer initialen Laufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein (1) weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte pauschale Vergütung für das „All-In-One Paket“ wird monatlich nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum und Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin alle für die ordnungsgemäße Erbringung der Lohnbuchhaltung erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und in korrekter Form zur Verfügung zu stellen.
Die konkreten Fristen für die monatliche Anlieferung der abrechnungsrelevanten Daten werden in der Auftragsbestätigung individuell festgelegt.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder nur unzureichend nach, ist die Auftragnehmerin von der Haftung für hieraus resultierende Schäden oder Verzögerungen (z. B. verspätete Meldungen, fehlerhafte Abrechnungen) befreit. Die Auftragnehmerin ist zudem berechtigt, den durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 7 Datenarchivierung und Datenaustausch
Der Austausch von abrechnungsrelevanten Daten und Dokumenten erfolgt ausschließlich über eine von der Auftragnehmerin bereitgestellte, gesicherte Cloud-Plattform.
Die Auftragnehmerin übernimmt ausdrücklich keine Archivierungsfunktion für den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, alle ihm übermittelten Abrechnungen, Auswertungen und Lohnunterlagen gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere nach Steuer- und Sozialversicherungsrecht) ordnungsgemäß und selbstständig zu archivieren.
§ 8 Haftungsbeschränkung
I. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Auftragnehmerin bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
II. Auf Schadensersatz haftet die Auftragnehmerin – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Auftragnehmerin jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
III. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Auftragnehmerin nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die Auftragnehmerin einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
IV. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Auftragnehmerin die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 9 Rechtswahl
Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftragnehmerin und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
§ 10 Gerichtsstandvereinbarung
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmerin Darmstadt für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart.
Dies gilt auch für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb von Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.